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222014

(1972) Studien zur soziologischen Theorie, Dordrecht, Springer.

Einige Äquivokationen im Begriff der Verantwortlichkeit

Alfred Schütz

pp. 256-258

Unsere Diskussion des Problems der Verantwortlichkeit war hauptsächlich mit der Frage befaßt: Mit welcher Begründung kann man eine Person durch das Gesetz oder vom moralischen Standpunkt aus verantwortlich halten für das, was sie tat oder unterließ ? Die Folge der Verantwortlichkeit ist in diesem Sinne die Strafe, wenn wir diesen Ausdruck so weit fassen wollen, daß wir damit auch Tadel, Kritik und Zensur einschließen. Aber selbst wenn wir in diesem Sinn den Begriff "Verantwortlichkeit" verwenden, kann er zwei verschiedene Dinge bedeuten: Einerseits ist ein Mensch für das verantwortlich, was er tat; andererseits ist er gegenüber jemandem verantwortlich — der Person, der Gruppe oder der Autorität, die ihn verantwortlich macht.

Publication details

DOI: 10.1007/978-94-010-2849-3_11

Full citation:

Schütz, A. (1972). Einige Äquivokationen im Begriff der Verantwortlichkeit, in Studien zur soziologischen Theorie, Dordrecht, Springer, pp. 256-258.

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