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197399

(1992) Grundbegriffe der Soziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Familie

Hermann L. Gukenbiehl

pp. 83-86

(von lat. familia — Hausgenossenschaft, Hausstand, Dienerschaft, Hörige) bezeichnet nach dem geltenden Recht und dem gegenwärtig vorherrschenden Leitbild die rechtlich gesicherte Lebens- und Haushaltsgemeinschaft eines Ehepaares mit seinen eigenen (unmündigen) Kindern. Unter dem Aspekt der Lebensgemeinschaft zweier Generationen sieht die Soz. in ihr den Strukturtyp der Kern-F. (nuclear family) oder auch Gatten-F., unter dem Aspekt der Haushaltsgemeinschaft dagegen gilt sie als Klein-F., und zwar unabhängig von der Zahl der Kinder. Diese Definition zeigt jedoch bei der empirischen Anwendung eine Reihe von Problemen. Sie umfaßt zwar auch die F. mit adoptierten, d.h. rechtlich eigenen Kindern und trägt so dem Wechsel vom Zeugungsprinzip (Blutsverwandtschaft) zum Legalitätsprinzip bei der rechtlichen Bestimmung der verwandtschaftlichen Zugehörigkeit der Kinder Rechnung. Aber sie klammert die relativ große Zahl alleinerziehender (lediger, verwitweter, geschiedener, dauernd getrennt lebender) Elternteile mit ihren Kindern aus der Analyse aus. Diese dann als strukturell, d.h. in ihrem Personeninventar unvollständige F. gesondert zu erfassen, bietet zwar eine Einordnungshilfe, birgt aber die Gefahr ihrer Stigmatisierung als "abnormal".

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-663-14856-2_28

Full citation:

Gukenbiehl, H. L. (1992)., Familie, in , Grundbegriffe der Soziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 83-86.

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