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(1993) Politisches Denken Jahrbuch 1993, Stuttgart, Metzler.

Vater der Verfassungsväter?

Ulrich K. Preuss

pp. 117-133

Carl Schmitt interessiert uns heute gewiß nicht aus verfassungsgeschichtlichen Gründen. Obwohl seine wesentlichen und für die Verfassungstheorie folgenreichen Schriften mittlerweile zwischen sechzig und siebzig Jahre alt sind, sind sie doch deswegen keineswegs zum abgesunkenen Kulturgut der Geistesgeschichte des Verfassungs- und Staatsrechts geworden. Wer sich der von ihm geprägten Begriffe und staatsrechtlichen Konstruktionen bedient, sieht sich unversehens in aktuelle politische und theoriepolitische Auseinandersetzungen gestellt und wird spätestens dann gewahr, daß er sich in einem äußerst aufgeladenen theoretischen Spannungsfeld bewegt. Ich beziehe mich damit nicht auf die Auseinandersetzungen um die Person Carl Schmitts, sondern auf sein theoretisches Verfassungskonzept, das bis auf den heutigen Tag provozierend geblieben ist.1 Für viele ist freilich in erster Linie seine Person anstößig. Seine Unfähigkeit und Unwilligkeit, nach dem Kriege seine Rolle im Nazi-Regime zu reflektieren, war in der Tat womöglich noch armseliger als diese Rolle selbst.2 Für viele erscheint er damit nicht ganz zu Unrecht als ein besonders fragwürdiges Exemplar jenes ohnehin bereits nicht eben vorbildhaften Charaktertypus, der seine Hände glaubt in Unschuld waschen zu können, weil sie nicht selbst das Henkerbeil geführt haben.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-03503-5_10

Full citation:

Preuss, U. K. (1993)., Vater der Verfassungsväter?, in V. Gerhardt, H. Ottmann & M. Thompson (Hrsg.), Politisches Denken Jahrbuch 1993, Stuttgart, Metzler, pp. 117-133.

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