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(2012) Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der Forschung, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der universitären Forschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive
Arne Pilniok
pp. 101-125
Eine wichtige Funktion des Rechtssystems stellt die Erzeugung von Erwartungssicherheit dar (Luhmann 1993: 131 f.). Zugleich muss das Recht auf Veränderungen in seiner Umwelt angemessen reagieren. Im Recht besteht daher ein Spannungsverhältnis zwischen der normativen Absicherung von Erwartungen und der Anpassung der Rechtsnormen an gesellschaftliche Veränderungen (vgl. Scherzberg 2010). Auch das Wissenschaftssystem ist von einem grundlegenden Spannungsverhältnis geprägt. Die Funktion der Forschung liegt in der kontinuierlichen Herstellung neuen Wissens. Neues Wissen ist nur dann anschlussfähig, wenn es sich in herrschende Lehrmeinungen und etablierte Disziplinen einfügen lässt. Im Wissenschaftssystem sind daher zwei widerstreitende Werte institutionalisiert: Innovation und Tradition (vgl. Heinze/Münch in diesem Band).
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-531-94274-2_5
Full citation:
Pilniok, A. (2012)., Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der universitären Forschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, in T. Heinze & G. Krücken (Hrsg.), Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der Forschung, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 101-125.
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