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218504

(2017) Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler.

Aufklärung

Eric Hilgendorf

pp. 137-151

Während das Zeitalter der Aufklärung in Frankreich, England oder den USA als Aufbruch in die Moderne und ihre Orientierung an individueller Menschenwürde, an Menschenrechten und politischer Partizipation gewürdigt und trotz aller Rückschläge positiv bewertet wird, tun sich deutsche Intellektuelle und Geisteswissenschaftler mit der Aufklärung immer noch schwer. Das gilt auch und gerade für die Rechtsphilosophie. Die Aufklärung sei einseitig ›vernunftorientiert‹ und rationalistisch – dabei haben sich gerade Aufklärungsphilosophen wie Locke und Hume deutlich gegenüber dem Rationalismus abgegrenzt. Sie gilt als unhistorisch – obwohl Autoren wie Hume und Voltaire die moderne Geschichtsschreibung mitbegründet haben. Und man sagt ihr nach, sie huldige einem Kult des Systematisierens und Klassifizierens – ein Vorwurf, der einem Diderot oder Lessing wohl geradezu unverständlich gewesen wäre.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_24

Full citation:

Hilgendorf, E. (2017)., Aufklärung, in E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 137-151.

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