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218504

(2017) Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler.

Deontische Logik

Jan C. Joerden

pp. 242-245

Die deontische Logik befasst sich mit den logischen Verhältnissen derjenigen Begriffe zueinander, die sich auf Pflichten beziehen (griechisch déon = Sollen, Pflicht). Sie unterscheidet sich dementsprechend von einer ontischen Logik, die das logische Verhältnis von Sätzen bzw. Aussagen über das Sein zueinander untersucht (griechisch on = Sein). Während Aussagen über das Sein (z. B.: »Das Auto ist grün«) die Wahrheitswerte entweder wahr oder falsch (bzw. nicht wahr) annehmen können, sind deontische Sätze, also Sätze, die auf ein Sollen bezogen sind (z. B.: »Mord ist verboten «), entweder gültig oder ungültig (bzw. nicht gültig; näher dazu und auch zu Versuchen, bei deontischen Aussagen mit den Wahrheitswerten wahr bzw. falsch auszukommen, vgl. etwa Herberger/Simon 1980, 179 ff.; Neumann 2004, 306 ff., jeweils m. w. N.). Aussagen über Sachverhalte mit deontischem Inhalt (z. B.: »In Deutschland ist Hilfeleistung bei Unglücksfällen geboten«), sind allerdings ihrerseits durchaus wiederum ontische Aussagen, also Aussagen über ein Sein, und haben dementsprechend den Wahrheitswert wahr oder falsch.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_36

Full citation:

Joerden, J. C. (2017)., Deontische Logik, in E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 242-245.

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